Netzentgelte

Die Entgelte für den Netzzugang Gas für das Netzgebiet der Gasversorgung Biedenkopf GmbH wurden von der Landesregulierungsbehörde zum 01.01.2009 genehmigt. Die genehmigten Netzentgelte beinhalten die Entgelte der vorgelagerten Netzbetreiber.
Das novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommen wir hinsichtlich der Netzentgelte für das Jahr 2012 nach.
Die Gasversorgung Biedenkopf GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2012 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2012 kalkuliert.
Aus diesem Grund behalten wir uns bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten vor, die Preisblätter entsprechend anzupassen und bis spätestens 31.12.2011 neu zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter Umständen auch zu einer Erhöhung der aktuell veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen kann.
Preisblatt Netzentgelte ab 01.01.2012 (PDF, 115 Kb)Preisblatt Netzentgelte ab 01.01.2011 (PDF, 70 Kb)
Preisblatt Netzentgelte ab 01.01.2010 (PDF, 70 Kb)

