Allgemeine Versorgungsbedingungen (NDAV)

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen rund um das Thema Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und deren "Ergänzenden Bedingungen".
NDAV (PDF)
Ergänzende Bedingungen zur NDAV (PDF) ab 01.07.2007*
G2000 (PDF)
* Die Gasversorgung Biedenkopf GmbH gewährt derzeit für Netzanschlüsse an eine vorhandene Bebauung (Ergänzende Bedingungen, Pkt. 1.3) einen Zuschuss in Höhe von 50,00 €/m netto zzgl. 19% MwSt im Bereich der Länge von 0 - 15m auf Privatgrundstück. Bei Längen ab 15m bleibt der Betrag pro Förderung konstant bei 750 Euro zzgl. 19% MwSt.
Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) vom 01.11.2006 in Kraft getreten. Die Ergänzenden Bedingungen der Gasversorgung Biedenkopf GmbH zur NDAV sind mit der öffentlichen Bekanntgabe zum 1.05.2007 In Kraft getreten. Die NDAV und die Ergänzenden Bedingungen der Gasversorgung Biedenkopf GmbH sind für alle bestehenden Niederdrucknetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas haben anzuwenden. Die Gasversorgung Biedenkopf GmbH passt daher gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz hiermit alle vorgenannten Vertragsverhältnisse an. Die Anpassung wird an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

